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   BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55   

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BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55 (https://dejure.org/1955,1415)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1955 - V BLw 24/55 (https://dejure.org/1955,1415)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1955 - V BLw 24/55 (https://dejure.org/1955,1415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1796
  • MDR 1956, 159
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 43/51

    Veräußerung von Hauberganteilen

    Auszug aus BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55
    Die Versagungsgründe des Art. 111 Abs. 5 BrMilRegVO Nr. 84 schließen nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 6, 35 [46]; ferner Beschluß vom 16. Februar 1954, V BLw 68/53, und die weiter dort angeführten Entscheidungen) den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Nichtlandwirt nicht aus, sofern hierfür besondere Gründe vorliegen.

    Dasselbe gilt von den von der Rechtsbeschwerde erwähnten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 6, 35) und des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (RechtdLandw 1949, 259); denn die Abweichungsrechtsbeschwerde ist nur dann gegeben, wenn das Beschwerdegericht eine bestimmte Rechtsfrage abweichend beantwortet hat.

  • BGH, 10.03.1955 - V BLw 14/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55
    An der Auffassung, daß die Landwirtschaftsbehörde, wenn sie als Beteiligte des Verfahrens gilt, auch Beteiligte im Sinne der Regelung der Kostenerstattung ist (Beschluß vom 10. März 1955, V BLw 14/55, LM Nr. 7 zu § 24 LwVG, RechtdLandw 1955, 224 = MDR 1955, 605), wird festgehalten.

    Im übrigen hat der erkennende Senat bereits im Beschluß vom 10. März 1955 (V BLw 14/55, RechtdLandw 1955, 224 = MDR 1955, 605; insoweit bei LM Nr. 7 zu § 24 LwVG nur stark gekürzt abgedruckt) ausgesprochen, daß die der Landwirtschaftsbehörde übergeordnete Behörde, wenn sie in Grundstückverkehrssachen eine Beschwerde erhebt und deshalb nach § 32 Abs. 2 LwVG als Beteiligte des Verfahrens gilt, auch Beteiligte im Sinne der Regelung der Kostenerstattung ist.

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 68/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55
    Die Versagungsgründe des Art. 111 Abs. 5 BrMilRegVO Nr. 84 schließen nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 6, 35 [46]; ferner Beschluß vom 16. Februar 1954, V BLw 68/53, und die weiter dort angeführten Entscheidungen) den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Nichtlandwirt nicht aus, sofern hierfür besondere Gründe vorliegen.
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55
    Es muß sich aber um die gleiche Rechtsfrage handeln, die auch bei Verschiedenheit der in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften gegeben sein kann (vgl. BGHZ 7, 339 [341/42]; 9, 179 [181]).
  • BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51

    Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht

    Auszug aus BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55
    Es muß sich aber um die gleiche Rechtsfrage handeln, die auch bei Verschiedenheit der in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften gegeben sein kann (vgl. BGHZ 7, 339 [341/42]; 9, 179 [181]).
  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 48/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55
    Bei der Beurteilung der Frage der Abweichung ist vielmehr auf den neuesten Stand der Rechtsprechung des betreffenden Gerichts abzustellen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 7. Dezember 1954, V BLw 48/54, RechtdLandw 1955, 75).
  • BGH, 05.07.1955 - V BLw 79/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55
    Die Generalklausel des entgegenstehenden öffentlichen Interesses gewährt, wie der erkennende Senat im Beschluß vom 5. Juli 1955 (V BLw 79/54, RechtdLandw 1955, 251) ausgeführt hat, den mit der Genehmigung befaßten Stellen einen weiten Ermessensspielraums denn die Frage, ob ein erhebliches öffentliches Interesse entgegensteht, kann immer nur nach Lage des einzelnen Falles entschieden werden.
  • BGH, 29.05.1954 - V BLw 96/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.10.1955 - V BLw 24/55
    Einem unbegründeten Rechtsmittel ist ein unzulässiges gleichzusetzen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Mai 1954, V BLw 96/53), so daß der Rechtsbeschwerdeführer dem Antragsteller die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu erstatten hat.
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11

    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb

    Die Beteiligte zu 6 ist zwar gemäß § 42 Abs. 2 i.V.m. § 41 Satz 2 LwVG von Gerichtskosten befreit; sie hat aber, weil sie eine Beschwerde und eine Rechtsbeschwerde erhoben hat und deswegen nach § 32 Abs. 2 Satz 3 LwVG als Beteiligte gilt, wie die anderen Beteiligten nach § 42 Abs. 1 Satz 2 LwVG die durch ihre teilweise unbegründeten Rechtsmittel bei den Beteiligten zu 1 bis zu 4 entstanden außergerichtlichen Kosten anteilig mitzutragen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Oktober 1955 - V BLw 24/55, NJW 1955, 1796 und vom 8. Mai 1998 - BLw 44/97, AgrarR 1998, 274, 275).
  • BGH, 06.02.1962 - V BLw 4/61

    Landwirtschaftsrechtliche Ausgestaltung der Genehmigung einer

    Da die Beantwortung der Frage, ob der Genehmigung ein erhebliches öffentliches Interesse entgegensteht, weitgehend eine tatrichterliche Ermessensentscheidung ist, die Abweichungsrechtsbeschwerde jedoch nur bei unterschiedlicher Beurteilung einer Rechtsfrage gegeben ist, liegen abweichende Entscheidungen im Sinne des § 24 Abs. 1 Nr. 1 LwVG nicht stets schon dann vor, wenn die Genehmigung in dem einen Fall erteilt und in einem anderen gleichliegenden Fall verweigert worden ist (vgl. Beschluß des Senats von 11. Oktober 1955, V BLw 24/55).

    Sie schließt die Genehmigung der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen Nichtlandwirt nicht aus, da die Generalklausel des der Ausführung des Rechtsgeschäfts entgegenstehenden erheblichen öffentlichen Interesses den Genehmigungsbehörden einen weiten Ermessensspielraum gewährt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. Oktober 1955, V BLw 24/55 und 10. Dezember 1957, V BLw 42/57).

    Das Beschwerdegericht (Zivilsenat in Darmstadt) und die Zivilsenate in Kassel sind, gleichgültig ob man sie als Zweigstellen oder auswärtige Senate bezeichnet, keine selbständigen Oberlandesgerichte, mögen sie auch, soweit die Vornahme von Verfahrenshandlungen, insbesondere die Einlegung von Rechtsmitteln in Frage steht, die Rechtsstellung eines selbständigen Oberlandesgerichts haben (vgl. JMBl Hessen 1949, 23; NJW 1953, 1150; Beschluß des Senats vom 11. Oktober 1955, V Blw 24/55).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 42/97

    Genehmigung der Veräußerung einer landwirtschaftlichen Besitzung unter Auflagen

    Diese Tatsache hindert jedoch nicht, es mit den außergerichtlichen Kosten des Beschwerdegegners zu belasten (vgl. Senatsbeschl. v. 11. Oktober 1955, V BLw 24/55, NJW 1955, 1796).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Daß die Landwirtschaftsbehörde, die Beschwerde erhoben hat, im Sinne des § 45 LwVG (formell) Beteiligte sei und daher im Falle ihres Unterliegens die Kosten des Beschwerdegegners tragen müsse, hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen (Beschlüsse vom 10. März 1955 V BLw 14/55 [LM Nr. 7 zu § 24 LwVG = MDR 1955, 605]; vom 11. Oktober 1955 V BLw 24/55 [RdL 1956, 56] und vom 3. Mai 1956 V BLw 72/55 [RdL 1956, 245]).
  • OLG Frankfurt, 24.10.2012 - 15 W 17/12

    Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG

    Der Beteiligte zu 1., der von seinem Beschwerderecht Gebrauch gemacht hat, gilt deshalb nach § 32 Abs. 2 Satz 3 LwVfG als Beteiligter im Sinne dieses Gesetzes, also auch soweit es um die Kostenentscheidung geht (ganz herrschende Auffassung, BGH MDR 1955, 605 [BGH 10.03.1955 - V BLw 14/55] ; MDR 1956, 159 [BGH 11.10.1955 - V BLw 24/55] ; AgrarR 1998, 274; OLG Stuttgart RdL 2011, 102; Barnstedt/ Steffen, LwVfG, 6. Auflage, § 45 Rdnr. 41 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97

    Geltung des Verbots der Schlechterstellung im Genehmigungsverfahren nach dem

    Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 44, 45 LwVG, wobei der Beteiligte zu 3 zwar von Gerichtskosten befreit ist (§ 42 Abs. 2 LwVG), dies jedoch nicht ausschließt, ihn zur Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegnerin zu verpflichten (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Oktober 1955, V BLw 24/55, NJW 1955, 1797).
  • BGH, 03.05.1956 - V BLw 72/55

    Rechtsmittel

    Die der Landwirtschaftsbehörde übergeordnete Behörde ist, wenn sie als Beteiligte des Verfahrens gilt (§ 32 Abs. 2 LwVG), auch Beteiligte im Sinne der Regelung der Kostenerstattung, so daß ihr im Falle des § 45 Abs. 1 Satz 2 LwVG die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 10. März 1955, V BLw 14/55, RechtdLandw 1955, 224 und 11. Oktober 1955, V BLw 24/55, RechtdLandw 1956, 56).

    An dieser Auffassung, der sich das Bayerische Oberste Landesgericht (Beschluß vom 10. Januar 1956, LwB Reg 57/55) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung und Riedel (JZ 1956, 160 [162 unter Nr. 12 a]) angeschlossen haben, hält der Senat auch gegenüber der abweichenden Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluß vom 9. Januar 1956, RechtdLandw 1956, 79) und den Ausführungen von Herminghausen (RechtdLandw 1956, 57) und Rötelmann (MDR 1956, 160 [BGH 11.10.1955 - V BLw 24/55]) fest.

  • BGH, 08.11.1955 - V BLw 25/55

    Übertragung von Erbanteilen

    Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 34, 42 Abs. 2, 45 LwVG (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 10. März 1955, V BLw 14/55; RechtdLandw 1955, 224, und 11. Oktober 1955, V BLw 24/55).
  • BGH, 20.11.1997 - BLw 28/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 45 Abs. 1 LwVG (vgl. dazu auch Senatsbeschl. v. 11. Oktober 1955, V BLw 24/55, NJW 1955, 1796).
  • BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 11. Oktober 1955 (V BLw 24/55) dargelegt, daß die Versagungsgründe des Art. 111 Abs. 5 BrMilRegVO Nr. 84 nicht gleichbedeutend sind mit dem allgemein gehaltenen Begriff des entgegenstehenden öffentlichen Interesses, der in § 8 Abs. 1 HessDV 2. KRG Nr. 45 durch Anführung von Beispielsfällen erläutert wird.
  • BGH, 01.04.1998 - BLw 50/97

    Einlegung der Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen durch die

  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 16/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1957 - V BLw 42/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.09.1985 - BLw 35/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufsangebotes - Beschwerdeberechtigung des

  • BGH, 15.05.1962 - V BLw 17/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1955 - V BLw 46/55

    Rechtsmittel

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